Der FMF M-V sieht die vordringlichen Aufgaben im Bereich des Fremdsprachenunterrichts (FU) in folgenden Schwerpunkten:
Sicherung eines vielfältigen Fremdsprachenangebotes an den Schulen in M-V
- An allen weiterführenden Schulen muss ein vielfältiges Fremdsprachenangebot gewährleistet werden.
- Begrüßenswert ist die unterrichtliche und außerunterrichtliche Förderung der Nachbarsprachen Polnisch und Schwedisch.
- Englisch muss Pflichtfremdsprache ab 3. Jahrgangsstufe bleiben (an ausgewählten Schulen sollte Französisch sowie in der Grenzregion Polnischoder bei vielen Aussiedlerkindern auch Russisch als Herkunftssprachenunterricht angeboten werden).
- An das im FU der Grundschule erworbene Können wird in Jahrgangsstufe 5 angeknüpft (entsprechende Rahmenpläne liegen in M-V vor).
- Eine 2. Fremdsprache (FS) kann derzeit ab Jahrgangsstufe 7 belegt werden:
- an den Regionalen Schulen im Wahlpflichtbereich (Französisch, Russisch, Spanisch). Dieses Angebot ist an den Regionalen Schulen unbedingt beizubehalten, damit die Durchlässigkeit zwischen den Schularten gewährleistet wird.
- an Gymnasien ist die 2. FS verbindlich (Wahlpflicht zwischen Französisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch. Latein und Polnisch sollten als 2. FS nur an ausgewählten Gymnasien angeboten werden).
- Eine weitere (3.) FS kann am Gymnasium ab Jahrgangsstufe 10 im Wahlpflichtbereich erworben werden (Französisch, Russisch, Spanisch, Polnisch, Schwedisch, Latein). _ Diese 3. FS darf nicht länger in benachteiligter Konkurrenz zu den Naturwissenschaften stehen. Durch die Einführung des Hauptfach-/Fachsystems in Klasse 11 und 12 kann eine 3. FS neben dem (aus Klasse 3) weitergeführten Englisch derzeit optional nur dann gewählt werden, wenn dafür auf ein naturwissenschaftliches Hauptfach verzichtet wird. Das hat negative Auswirkungen auf das Fremdsprachen-Wahlverhalten der Schüler. Sprachbegabte Schüler werden benachteiligt. Hinzu kommt, dass in M-V zu viele Schüler das Gymnasium mit Kenntnissen in nur einer bis zum Abitur geführten FS (in der Regel Englisch) verlassen. Das häufig gewählte Latein wird in den Statistiken der EU nicht als (gesprochene) FS anerkannt. _ Besser gelöst werden kann das o. g. Problem durch die Vorverlegung der 2. FS nach Klasse 6 und der 3. FS nach Klasse 8 oder 9. So könnte die Fächerwahl in der gymnasialen Oberstufe entspannt und sowohl den naturwissenschaftlich als auch den fremdsprachlich orientierten Schülern entsprochen werden. Zudem könnte die 1. FS nach Klasse 10 in eine Fachsprache überführt werden (siehe bilingualer Unterricht). Die Vorverlegung der 2. FS von Jahrgangsstufe 7 nach 6 ist in Bremen, B-W, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen bereits erfolgt.
- Um ein vielfältiges Fremdsprachenangebot zu sichern, müssen Voraussetzungen für den Unterricht in der 2./3 FS auch in kleineren Schülergruppen geschaffen werden. Die Ganztagsschule bietet mit ihrem Stundenpool gute Möglichkeit dafür.
Erstellung eines Konzeptes für den bilingualen Unterricht mit dem Ziel, die bestehenden Angebote zu erhalten und die Förderung weiterer bilingualer Formen auch an nichtgymnasialen Schulen auszubauen
Der FMF M-V begrüßt die bilinguale Profilierung an der ISG Rostock (AbiBac) und an der Grundschule des Recknitz Campus Laage.
- Wir benötigen jetzt ein Konzept für den bilingualen Unterricht in M-V, um den Abstand zu den anderen Bundesländern zu verkürzen. Zunächst sollen die 13 Schulen mit bilingualem Unterricht gestärkt werden. Dann kann dieses Angebot schrittweise weiter ausgedehnt werden.
- Es müssen verschiedene Modelle ja nach Schulart und Ressourcen möglich sein von inhaltlich und zeitlich begrenzten Modulen bis hin zu bilingualen Zügen).
- Denkbar ist auch die Weiterführung der 1. FS als Fachsprache in der gymnasialen Oberstufe (s. ISG Rostock). Entsprechende erfolgreiche Modelle gibt es auch in anderen Bundesländern.
- Alle erfolgreichen Modellversuche müssen mindestens bis Klasse 10 weitergeführt werden, um verallgemeinerungsfähige Erfahrungen zu sammeln und nachhaltige Effekte zu erreichen. Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
- Begrüßenswert ist es, dass die Fachberater des IQM-V in Englisch bereits vor Ort beraten und fortbilden. Darüber hinaus ist es notwendig, Fachberater auch für die anderen FS zu berufen .
- Jede/r Fremdsprachenlehrer/in in M-V sollte mit einer bestimmten Stundenzahl pro Jahr zur Fortbildung im Fach verpflichtet werden (z.B. Teilnahme an den fremdsprachlichen Fortbildungsangeboten der Akademien des IQM-V, an dem jedes Jahr stattfindenden Fremdsprachentag des FMF M-V sowie an anderen vom IQM-V anerkannten Fachfortbildungen). Der Nachweis darüber ist zu dokumentieren.
- Unbedingt notwendig sind aus Sicht des FMF M-V
- die Sicherung der Weiterbildungvon Grundschullehrkräften/Fortbildung von Sek.-I-Lehrkräften für den FU in der Grundschule (evtl. mit Britisch Council oderüber EU-Mittel/ Comenius),
- Zusatzangebote in der Fortbildung für den bilingualen Unterricht,
- eine solide fachliche Qualifizierung und unterrichtsbegleitende Beratung für Seiteneinsteiger
länderübergreifend (KMK-Ebene):
Der FMF M-V begrüßt die Entscheidungen der KMK zum einheitlichen Abitur. Er hält es in diesem Zusammenhang für dringend erforderlich,
- die Lehrinhalte und Stundentafeln in den Fremdsprachenfächern zwischen den einzelnen Bundesländern abzustimmen und anzugleichen und
- den Beginn der 1. bis 3. FS unter Berücksichtigung des Beginns der ersten FS in der Grundschule bundesweit einheitlich festzulegen.
Fremdsprachenlehrerausbildung an Universitäten und im Vorbereitungsdienst des Landes
Der FMF M-V tritt dafür ein,
- die Fremdsprachenlehrerausbildung weiter zu verbessern und stärker an den Forderungen der Schulpraxis zu orientieren,
- den Anteil der Fachdidaktiken bei der Fremdsprachenlehrausbildung zu erhöhen,
- die 1. und 2. Phase der Ausbildung enger miteinander zu verzahnen,
- den Praxisanteil bei der Ausbildung aufzustocken,
- die zukünftigen Grundschullehrer im Vorbereitungsdienst nicht nur in Deutsch und Mathematik, sondern auch in Englisch für die Grundschule auszubilden und dadurch dem hohen Bedarf an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für Englisch in der Grundschule besser zu entsprechen,
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Zusammenarbeit des FMF M-V mit dem BM M-V
Der FMF M-V
- ist gewillt, noch enger mit dem Bildungsministerium (BM) M-V zusammenzuarbeiten,
- wünscht sich, in Entscheidungen des BM zur Entwicklung des FU mit beratender Stimme einbezogen zu werden,
- setzt sich dafür ein, die bereits bestehende organisatorische Zusammenarbeit mit dem IQM-V auszubauen und darüber hinaus auch in inhaltlichen Fragen miteinander zu kooperieren. Der FMF M-V hält es kurz- bis mittelfristig für erforderlich, ein zukunftsorientiertes Fremdsprachenkonzept für M-V zu entwickeln und zu verabschieden. Darin sind u.a. zu regeln
- die Ausbildung von Fremdsprachenlehrern in M-V (Universitäten und Hochschulen),
- die Fort- und Weiterbildung von Fremdsprachenlehrern (IQM-V),
- die Ausgestaltung des schulischen Fremdsprachenunterrichts (Angebot an FS, Art, Struktur und Inhalt der Lehrgänge).